Rechtsprechung
VK Bund, 06.05.2003 - VK 1-23/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ordnungsgemäße Wertung eingereichter Angebote; Eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Wertungsentscheidung eines öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammern und Gerichte; Bewertung der Leistungsinhalte angebotener Wartungsvertäge bzw. ...
- oeffentliche-auftraege.de
Wertung: Beurteilungsspielraum und Grenzen der Überprüfung
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Lieferung, Installation und Konfiguration von Anlagen für die Überwachung der Telekommunikation - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VK Bund, 11.10.2002 - VK 1-75/02
Lieferung, Installation und Konfiguration von Anlagen für die Überwachung der …
Auszug aus VK Bund, 06.05.2003 - VK 1-23/03
Mit rechtskräftigem Beschluss vom 11. Oktober 2002 (Az. VK 1 - 75/02) hat die 1. Vergabekammer des Bundes der Ag aufgegeben, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut über den Zuschlag zu entscheiden.Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die eingereichten Schriftsätze, die Verfahrensakten, die Vergabeakten - die soweit ersichtlich vollständig vorlagen - und die rechtskräftigen Beschlüsse der 1. Vergabekammer vom 9. Oktober 2002 und 14. Januar 2003 (VK 1 - 75/02 und 97/02) verwiesen.
Die ASt hätte nämlich, insoweit hat sich zu den vorangegangenen Nachprüfungsverfahren (VK 1 - 75/02 und 97/02) nichts geändert, schon aufgrund der preislichen Platzierung ihres Angebots eine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags gehabt.
- VK Bund, 14.01.2003 - VK 1-97/02
Lieferung, Installation und Konfiguration von Anlagen für die Überwachung der …
Auszug aus VK Bund, 06.05.2003 - VK 1-23/03
Mit rechtskräftigem Beschluss vom 14. Januar 2003 (Az. VK 1 - 97/02) hat die 1. Vergabekammer des Bundes der Ag aufgegeben, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut über den Zuschlag zu entscheiden.der Vergabekammer (VK 1 - 97/02) wurde festgestellt, dass die Beigeladene ein den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechendes und damit wertbares Angebot abgegeben hat.
ASt und Beigeladene verfolgen damit, wie bereits im vorangegangenen Beschluss der Vergabekammer (VK 1 - 97/02) dargelegt, unterschiedliche Konzepte der Fehlerbeseitigung.
- OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99
Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?
Auszug aus VK Bund, 06.05.2003 - VK 1-23/03
Etwaige Kosten der Beigeladenen hat die ASt nicht zu erstatten, da der maßgebliche Interessengegensatz des Nachprüfungsverfahrens hier nicht zwischen der ASt und der Beigeladenen bestand (vgl. für den umgekehrten Fall der Erstattungsfähigkeit von Kosten der Beigeladenen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2000 - Verg 3/99 = NZBau 2000, 155, wo die Antragstellerin die Zuverlässigkeit der Beigeladenen angezweifelt hat).
- VK Hessen, 26.09.2003 - 69d-VK-44/03
Inhalt und Umfang des vergaberechtlichen Transparenzgebots und des …
Die Überprüfung der Vergabeentscheidung durch die Nachprüfungsinstanzen ist nur beschränkt möglich (1. VK des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 06.05.2003, VK 1-23/03; 1. VK des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 27.01.2003, 1/SVK/123-02, 1/SVK/123-02G).Bei der Überprüfung der Wertungsentscheidung können nur folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden: Es ist zu fragen, ob die Vergabestelle bei ihrer Entscheidung das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von einem zutreffenden bzw. vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, in die Wertung keine willkürlichen oder sonst unzulässigen Erwägungen hat einfließen lassen und die einzelnen Wertungsgesichtspunkte objektiv gewichtet hat (…Boesen, a.a.O., § 97, Randnr. 151, 1. VK des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 06.05.2003, VK 1-23/03; VÜA Bayern, WuW 1996, 153).